AGB´s

AGB’s der Materia GmbH

Hüttenstraße 205

50170 Kerpen-Sindorf

Tel: +49(0)2273/9529429

Fax: +49(0)221/790760092

Mail: post@materia.gmbh

Web: www.materia.gmbh

Amtsgericht: Köln

Handelsregister: HRB 81094

USt-IdNr. DE295059929

I. Allgemeines

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht andere oder ergänzende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir im Einzelfall nicht auf diese Bedingungen Bezug nehmen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Angebot, Vertragsschluss, Bestellung

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert sind.

2.2 In jeder Bestellung ist die gewünschte Beschaffenheit des Produkts hinreichend genau anzugeben. Für Fehler, Verzug und Schäden, die durch unvollständige und ungenaue oder falsche Angaben entstehen, haftet die Materia GmbH nicht.

2.3 Alle Angaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. über Maße, Rauminhalt und Gewichte verstehen sich mit üblichen Toleranzen, auch wenn hierauf nicht anderweitig gesondert hingewiesen wird.

2.4 Die Materia GmbH ist aufgrund dieses Vertrages dazu berechtigt, zum Zwecke der automatischen Verarbeitung Daten zu seiner Person zu speichern. Andere, als in den Verträgen enthaltene Daten werden nicht gespeichert.

III. Zahlungsbedingungen und Preise

3.1 Alle Preisangebote der Materia GmbH verstehen sich freibleibend. Die Preise gelten ab Werk, exklusive Verpackung und Versicherung. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Alle Preise für Leistungen der Materia GmbH verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit ausgewiesen. Die für den konkreten Auftrag vereinbarten Preise sind nicht für Nachbestellungen verbindlich.

3.3 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung finden folgende Zahlungsbedingungen Anwendung:

1. Rate: 30 % der Auftragssumme – 7 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung

2. Rate: 60 % der Auftragssumme – 7 Tage nach Erstellung des Erstmusters

3. Rate: 10 % der Auftragssumme – 7 Tage nach Freigabe

3.4 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Bei Überschreitung dieses Zahlungszieles hat der Kunde, ohne dass es einer Mahnung bedarf, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Der Kunde trägt bei verspäteter Zahlung die Mahn- und Rückbuchungsgebühren.

3.5 Der Käufer darf weder mit von uns nicht anerkannten Gegenforderungen aufrechnen, noch steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

3.6 Materia ist einen Monat ab Vertragsschluss an die für den konkreten Auftrag vereinbarten Preise gebunden. Überschreiten die Liefer- bzw. Leistungsfristen den einen Monat, ist die Materia GmbH berechtigt, Erhöhungen der Material-, Betriebs- oder Lohnkosten sowie Zölle und Verkehrsteuern insoweit an den Kunden weiterzugeben, als auf die ursprüngliche Preiskalkulation ein anteiliger Aufschlag für die eingetretene Kostenerhöhung vorgenommen wird.

IV. Eigentumsvorbehalt

4.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Materia GmbH.

4.2 Werden gelieferte Produkte mit vorhandenen Gegenständen des Kunden verbunden oder findet eine Vermischung statt, so gilt der Materia GmbH als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB.

4.3 Der Käufer trägt trotz des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware. Bei einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit anderen Waren zu einer neuen Sache erwerben wir Miteigentum an dieser im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Gesamtwert.

4.4 Wird die Vorbehaltsware oder die neue Sache veräußert, tritt der Käufer bereits jetzt seine Forderungen hieraus im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Soweit mit diesen Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20 % über sichert sind, werden wir diesen übersteigenden Teil auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigeben.

4.5 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Materia GmbH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung durch die Materia GmbH.

V. Verpackung, Versand, Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr geht in allen Fällen mit dem Verlassen unseres Werkes auf den Käufer über. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass Schäden, Verluste und Minderlieferungen vor Annahme der Sendung auf den Warenbegleitpapieren bescheinigt werden. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.

VI. Lieferfristen- und bedingungen/Lieferhindernisse

6.1 Die Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, sobald der Kunde sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen übergeben und etwaige vereinbarte Anzahlungen geleistet hat, frühestens jedoch mit der Übersendung der Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware das Werk verlassen hat.

6.2 Bei Liefergegenständen der Materia GmbH, die erst von ihrem Lieferanten beschafft werden müssen, verlängert sich die mit dem Kunden vereinbarte Lieferfrist angemessen der Lieferverzögerung des Vorlieferanten, sobald die Verzögerung nicht durch die Materia GmbH zu vertreten ist. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung infolge Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

6.3 Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen berechtigen uns, eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Liefervertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Ein Entschädigungsanspruch des Käufers entsteht hierdurch nicht.

6.4 Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

6.5 Wir sind zur Teilleistung berechtigt, soweit dies dem Käufer zuzumuten ist.

6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Annahme gelieferter Ware zu verweigern, wenn diese nur über unwesentliche Mängel verfügt.

6.7 Entstehen durch eine Verzögerung der Versendung der Ware, die von der Materia GmbH nicht zu vertreten ist, der Materia GmbH Mehrkosten, so sind diese vom Kunden zu tragen.

VII. Sachmängelhaftung

7.1 Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft, so ist die Materia GmbH nach freiem Ermessen zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Verzögert sich die Mängelbeseitigung bzw. die Ersatzlieferung aus Gründen, die die Materia GmbH zu vertreten hat, oder schlägt die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung aus anderen Gründen endgültig fehl, stehen dem Vertragspartner die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag des Gefahrübergangs.

7.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der technischen Vorgaben (CAD, Zeichnungen etc.) und Daten. Die Materia GmbH ist zur Überprüfung der Richtigkeit nicht verpflichtet. Eine Haftung der Materia GmbH für Schäden, die aus der Unrichtigkeit der Vorgaben und Daten des Kunden resultieren, ist nicht gegeben. Der Kunde ist verpflichtet, Materialvorgaben so exakt wie möglich zu formulieren. Gibt der Kunde nur Materialgruppen vor, so haftet die Materia GmbH auch nur bei der Verwendung von Materialien, die nicht zur vorgegebenen Materialgruppe gehören.

7.3 Die Fabrica GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass sog. Rapid-Prototyping Modelle bei bestimmten Verfahren den Anfangszustand hinsichtlich Maßhaltigkeit, Form und Festigkeit nicht beibehalten. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rapid-Prototyping Modelle bei manchen Verfahren auch unter idealen Lagerungsbedingungen bereits innerhalb der ersten drei Wochen ihre Form, Maßhaltigkeit und Festigkeit verlieren können. Der Kunde akzeptiert diesen Umstand.

7.4 Maßabweichungen bei Mustern, Modellen, Vorserienteilen, sowie Werkzeugen stellen keinen Mangel dar, wenn sie sich nach den Mittelwerten der einschlägigen DIN-Normen richten. Die Materia GmbH haftet auch nicht für Maßabweichungen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich bestimmte Maße für die Auftragsausführung vorgibt. Die Materia GmbH ist nicht verpflichtet, Maßprotokolle zu erstellen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart und der Kunde hat Referenzmaße angegeben, sowie diese kenntlich gemacht.

7.5 Die Ware ist am Bestimmungsort unverzüglich zu untersuchen. Ansprüche des Vertragspartners gem. Punkt 7.1 bestehen nur, wenn der Vertragspartner der
Materia GmbH einen erkennbaren Mangel unverzüglich schriftlich anzeigt. Danach gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Bei nicht erkennbaren Mängeln muss der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 1 Monat nach Empfang der Ware, den Mangel angezeigt haben, sonst gilt die Ware als genehmigt. Bei vorsätzlichen Mängeln gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

7.6 Wir haften nicht für Schäden, welche auch bei normalem, sachgemäßem Gebrauch durch Abnutzung entstehen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, welche durch unsachgemäßen Gebrauch unserer Produkte entstehen.

7.7 Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers, auch für Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen unerlaubter Handlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, sind ausgeschlossen, es sei denn wir haften nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

VIII. Leistungsverweigerungsrecht / Zurückbehaltungsrecht

8.1 Der Vertragspartner kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Lieferung oder Leistungen verweigern, seine Lieferung oder Leistung zurückbehalten oder die Aufrechnung erklären, es sei denn, die Ansprüche sind zuvor von der Materia GmbH schriftlich anerkannt worden.

IX. Schutzrechte

9.1 Die Materia GmbH behält sich sämtliche an der von der Materia GmbH gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, CAD-Daten, Zeichnungen und sonstigen Daten entstehende Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte vor. Diese gehen nicht mit der Lieferung der Ware auf den Kunden über. Gleiches gilt für Modelle, Formen und Vorrichtungen, Entwürfe, CAD-Daten, Zeichnungen und sonstigen Daten, welche die Materia GmbH von Dritten erhalten hat. Ausnahmen bedürfen der Schriftform mit gültiger Unterschrift, mündliche Absprachen sind rechtlich unwirksam!

9.2 Hat der Kunde der Materia GmbH Modelle, Formen und Vorrichtungen, Entwürfe, CAD-Daten, Zeichnungen und sonstige Daten zur Verfügung gestellt und kommt ein Auftrag dann nicht zustande, werden die bezeichneten Sachen nur gegen Kostenerstattung zurückgesendet. Ansonsten ist die Materia GmbH berechtigt, diese nach 3 Monaten nach Angebotsabgabe zu vernichten.

X. Besondere Bedingungen für Konstruktions- und Programmierleistungen

10.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung wird für Aufträge für Konstruktions- und Programmierleistungen zwischen der Materia GmbH und dem Kunden im Falle eines feststehenden Liefertermins ein verbindlicher Festpreis vereinbart. Falls ein Festpreis nicht vereinbart werden kann, richtet sich der Preis nach dem anzunehmenden Aufwand und dem angestrebten Ergebnis. Der sich durch Mehr- bzw. Minderaufwand gegenüber dem derart kalkulierten Preis ergebende Endabrechnungsbetrag wird aufgrund der geleisteten Stunden berechnet, es sei denn, dass der Preis nach Aufmaß ergeben soll. Ansonsten ist der Preis pro Stunde gesondert zu vereinbaren.

10.2 Verkürzen sich die anfangs vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen auf Wunsch des Kunden, mit der Folge eines Mehraufwandes für die Materia GmbH, so gilt folgende Regelung: für die Mehrstunden, die werktags außerhalb der normalen Arbeitszeiten erbracht werden, zahlt der Kunde einen Zuschlag von 25 %. Das Gleiche gilt für Arbeitsstunden, die an einem Samstag erbracht werden müssen. Ist es aufgrund des geänderten Termins erforderlich, an einem Sonntag zu arbeiten, zahlt der Kunde einen Zuschlag von 50 % auf die nach Stunden abzurechnende Arbeit. Für entsprechende Arbeitsstunden an Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % vereinbart. Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten außer Haus erbracht werden, sind gesondert abzurechnen.

XI. Besondere Bedingungen für Werkzeuge

11.1 Werkzeuge und Hilfsmittel, die zur Herstellung eines vom Kunden in Auftrag gegebenen Liefergegenstandes von der Materia GmbH angefertigt oder beschafft werden müssen, bleiben im Eigentum der Materia GmbH. Die Materia GmbH wird diese Werkzeuge und Hilfsmittel für die Dauer von 6 Monaten nach Auftragserteilung aufheben. Danach ist die Fabrica GmbH berechtigt, diese Werkzeuge und Hilfsmittel zu entsorgen.

11.2 Soll das Eigentum an den Werkzeugen auf den Kunden übergehen, so sind zuvor sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Fabrica GmbH auszugleichen. Die Herausgabe erfolgt frühestens nach Erfüllung des Auftrages.

11.3 Die Materia GmbH haftet nicht, wenn Werkzeuge bei bestimmungsgemäßem Gebrauch beschädigt oder zerstört werden. Die Materia GmbH haftet auch nicht für den zufälligen Untergang des Werkzeugs.

11.4 Bei der Fertigung von Werkzeugen nach technischen Vorgaben, beschränkt sich die Haftung der Materia GmbH ausschließlich auf die Übereinstimmung von technischen Vorgaben und erstelltem Werkzeug. Der Kunde ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass die technischen Vorgaben zutreffend sind.

11.5 Der Kunde ist nach Übergabe des Werkzeugs allein für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

XII. Besondere Bedingungen für Online-Bestellungen

12.1 Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige Vervielfältigungen entstehen können, die Haftung.

12.2 Die 3D-Daten werden in der Form vervielfältigt, wie der Auftraggeber sie bestellt. Die Reproduktion sowie alle sonstigen Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen ohne zusätzlich Kontrolle hinsichtlich der Richtigkeit und technischen Umsetzbarkeit des Inhalts des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten oder Vorlagen sowie der gewählten Verfahren. Für deren Richtigkeit und Druckbarkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

12.3 Die Materia GmbH stellt keine Schusswaffen oder sonstige Gegenstände, die einer behördlichen Kontrolle oder Genehmigung bedürfen, her. Die Verantwortung bei Verstößen gegen das deutsche Gesetz und/oder Folgeschäden für Leib und Leben sowie an Maschinen und Anlagen für Bauteile, die im Kundenauftrag bei der Materia GmbH zum Einsatz/Einbau kommen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat alle Bauteile vor der Verwendung zu prüfen und im Zweifel bei der Materia GmbH im Rahmen der gesetzlichen Frist zu reklamieren.

XIII. Besondere Bedingungen für den Kauf von Druckern und Zubehör

13.1 Die Zuständigkeit für den Support liegt beim Hersteller.

13.2 Für Lieferverzögerungen, die der Hersteller zu vertreten hat, übernimmt die Materia GmbH keine Haftung.

XIV. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

14.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kerpen. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt Köln als vereinbart.

14.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die einzelnen unwirksamen Bedingungen sollten von den Vertragsparteien durch wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: Kerpen, 2023